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Nutzungslizenz von
BT-Soft
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
für BT-Soft Software
Datenschutz
WARNUNG:
Die Programme sind durch Urheberrecht
und internationale Vereinbarungen geschützt. Unberechtigte Reproduktion,
nicht autorisierter Vertrieb oder unberechtigte Nutzung der Anwendungen
oder einer Ihrer Komponenten wird strafrechtlich verfolgt!
Diese schriftliche Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend
als "Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen
für Endanwender, die den Gebrauch der begleitenden Software, Datenträger
oder sonstigen Unterlagen, nachfolgend als "Software" bezeichnet,
regeln. Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie
die Software installieren. Durch das Installieren der Software stimmen
Sie den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu. Die Ergänzung für
die Freeware-Version finden Sie am Ende dieses Dokuments.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Standardcomputersoftware so zu erstellen,
dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand
ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich
brauchbare Software.
1. Eingeschränktes Nutzungsrecht
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft! "Bernd Theilacker,
BT-Soft"
, nachfolgend "BT-Soft"
genannt, gewährt Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht, die Software zu benutzen, wenn Sie: a) die Schutzgebühr
für die kommerzielle(n) Lizenz(en) entrichtet haben; b) die Software
ausschließlich für eigene (gewerbliche oder berufliche) Zwecke
einsetzen.
2. Copyright
Die Software ist urheberrechtlich
geschütztes Eigentum von
BT-Soft. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert,
disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig
verändert werden. Das Programm oder Teile davon dürfen nicht
an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizensiert oder sonst in irgendeiner
Form ohne ausdrückliche Genehmigung von
BT-Soft
weitervermarktet werden.
Die
kommerzielle Lizenz des Programms darf entweder von einer einzelnen Person
verwendet werden, welche die Software persönlich auf einem oder mehreren
Computern benutzt, oder auf einen einzelnen Arbeitsplatz installiert werden,
der auch nacheinander von mehreren Personen benutzt wird, jedoch nicht
beides.
3. Eingetragene Warenzeichen und Firmenzeichen
Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft
Corporation. Alle weiteren eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen
sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
4. Verzicht auf jegliche Garantie
Die
Software wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung
gestellt. Alle ausgesprochenen oder implizierten Darstellungen und Garantien,
einschließlich aller möglichen implizierten Garantien des Handels
bezüglich der Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Rechtsverletzung
werden hiermit ausgeschlossen.
5. Haftungsausschluss
BT-Soft
ist nicht für Schäden verantwortlich,
die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der
Software verursacht werden. Auf keinen Fall ist
BT-Soft
für entgangenen Umsatz oder Gewinn, den Verlust
von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende,
beiläufige oder einschließende Schadensersatzansprüche
verantwortlich, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des
Gebrauchs der Software verursacht wurden, unabhängig von theoretisch
bestehender Haftung, selbst wenn
BT-Soft
von der Möglichkeit solcher Schädigungen
benachrichtigt worden ist.
6. Haftungsbegrenzung
Der
Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko.
BT-Soft
haftet für Schäden
maximal bis zur Höhe der gezahlten Lizenzgebühr, selbst wenn
BT-Soft
über die Möglichkeit solcher Schädigungen
informiert worden ist. Diese Beschränkung gilt auch für Ansprüche
von Dritten.
7. Beendigung
Die
Lizenz erlischt automatisch, wenn Sie den hier beschriebenen Lizenzbestimmungen
nicht zustimmen oder gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen. Bei
Beendigung sind Sie verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen
bzw. zu vernichten. Bei der Registrierung der Software werden die relevanten
Anwender und Gerätedaten übertragen. Der Endanwender haftet für
jeden Schaden, der
BT-Soft
durch die Verletzung
dieser Lizenzbestimmungen entsteht.
8. Anwendbares Recht
Auf
diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar,
der Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz. Die Wahl eines anderen nationalen
Rechts oder eines anderen Gerichtsstands ist ausgeschlossen.
9. Eingeschränkte Unterstützung und Fehlerbehebung
Wenn Sie die Software entsprechend den besonderen Bedingungen
dieser Lizenzvereinbarung benutzen, besitzen Sie keinen Anspruch auf Support
oder telefonische Unterstützung und es besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung.
10. Multi-User Lizenzen, Firmenlizenzen
Sollte
das Exemplar der Software, das Sie erhalten haben, mit einer Lizenzvereinbarung
in gedruckter oder in anderer Form ausgeliefert worden sein, deren Bedingungen
bezüglich Punkt 2 von dieser Vereinbarung abweichen, so regelt die
Lizenzvereinbarung in gedruckter oder anderer Form die Nutzung der Software
in diesem Punkt. Alle anderen Punkte dieser Vereinbarungen behalten weiterhin
Ihre Gültigkeit.
Lizenzvereinbarung Freeware-Lizenz
Neben den oben genannten Bedingungen, soweit anwendbar,
gelten für die Freeware-Version folgende Regelungen:
1. Alle Rechte
an der Software bleiben uneingeschränktes Eigentum von
BT-Soft. Verletzungen der Schutzrechte
oder der Lizenz- Bestimmungen werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.
2. Der Anwender ist nicht berechtigt, Copyright-Vermerke oder alle
sonstigen Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte in den Programmen und
Dokumentationen zu entfernen. Die Programme dürfen nicht geändert,
nicht dekompiliert, nicht disassembliert und in keiner Art und Weise
manipuliert werden. Dies gilt für jegliche Art der Nutzung.
3. Die Freeware-Version darf unter Beachtung der Nutzungsrechte und
Copyright-Vermerke frei genutzt und beliebig weitergegeben werden.
4. Die Weitergabe auf Datenträgern durch Institutionen, Verlage
etc. bedarf keiner besonderen Genehmigung und ist unter Einhaltung der
sonstigen Lizenzbestimmung explizit gestattet.
Stand 7/2021
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